Die Terminvergabe für ein Erstgespräch (=psychotherapeutische Sprechstunde) erfolgt während unserer telefonischen Erreichbarkeit. In diesem Erstgespräch wird entschieden, ob eine Psychotherapie indiziert ist und ob diese in unserer Praxis durchgeführt werden kann. Zwischen Erstgespräch und Aufnahme einer Therapie kommt es leider zu Wartezeiten.
Zusätzliche Informationen:
Seit April 2017 ist eine psychotherapeutische Sprechstunde für Sie verpflichtend, wenn Sie eine ambulante Psychotherapie beginnen wollen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, benötigen wir in jedem Fall Ihre Krankenversicherungskarte, ein ärztlicher Überweisungsschein ist nicht zwingend erforderlich.
Da die Verhaltenstherapie ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist, werden die Kosten in der Regel von den Krankenversicherungen übernommen.